Ausgleich

Ausgleich


Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass vorab für alle Angebote ein Richtwert (Zeit/Preis) im Einvernehmen vereinbart und festgelegt wird.

Heilpraktikerleistungen

Die Heilpraktikerleistungen können über eine vorhandene Heilpraktikerzusatzversicherung  oder von den gesetzlichen Krankenkassen zum Teil übernommen werden. Private Krankenkassen übernehmen oft einen höheren oder manchmal auch den vollen Anteil der Kosten.
Heilpraktikerleistungen können je nach Absprache oder Gebührenverordnung variieren, sind aber auch nach freier Einschätzung individuell festlegbar ( mein Richtwert: 1 - 1,5 Std. pro Behandlung zw. 95 - 145 Eur ).  Ich erstelle hierzu eine Heilpraktiker-Rechnung.
 
Es   besteht   die  Möglichkeit  für  Hausbesuche  im Göttinger  Umkreis  sowie im Raum Vienenburg / Goslar  bis  zu  einer  Entfernung von  ca.  20 km - unter  Berechnung und Vereinbarung  einer Fahrtkostenpauschale.

Anmerkung: Die Leistungen des Heilpraktikers sind umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 14 UStG.


Telefonische Beratung / Telepathische Behandlungen 

Richtwert :   1 Std.  85  - 115 Eur 
in der Leistung inbegriffen : Beratung, eine kurze Grundanalyse 
zzgl. -wenn gebraucht- 1  Einheit Fernbehandlung:  30 Eur


Fernbehandlungen in der Folgebehandlung:  50 - 75 Eur  (i.d.R. sind nicht mehr als drei Nachfolgebehandlungen notwendig)

Die  fernmündliche   Beratung   und   telepathische   Behandlung  ist   eine   Leistung,   die   privat abgerechnet wird, da  diese  Leistung  keine  Tätigkeit  i.S.   des  Heilpraktikergesetzes  und somit nicht abrechnungsfähig für Krankenkassen ist.

Tierbehandlungen

Die Kosten für die Tierbehandlungen sind grundsätzlich individuell und richten sich nach Zeit-und Energieaufwand (allgemeiner Richtwert  für eine Behandlung: 85 - 115 Eur).


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