Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass vorab für alle Angebote ein Richtwert (Zeit/Preis) im Einvernehmen vereinbart und festgelegt wird.
Heilpraktikerleistungen
Die Heilpraktikerleistungen können über eine vorhandene Heilpraktikerzusatzversicherung oder von den gesetzlichen Krankenkassen zum Teil übernommen werden. Private Krankenkassen übernehmen oft einen höheren oder manchmal auch den vollen Anteil der Kosten.
Heilpraktikerleistungen können je nach Absprache oder Gebührenverordnung variieren, sind aber auch nach freier Einschätzung individuell festlegbar ( mein Richtwert: 1 - 1,5 Std. pro Behandlung zw. 95 - 145 Eur
). Ich erstelle hierzu eine Heilpraktiker-Rechnung.
Es besteht die Möglichkeit für Hausbesuche im Göttinger Umkreis sowie im Raum Vienenburg / Goslar bis zu einer Entfernung von ca. 20 km - unter Berechnung und Vereinbarung einer Fahrtkostenpauschale.
Anmerkung: Die Leistungen des Heilpraktikers sind umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 14 UStG.
Telefonische Beratung / Telepathische Behandlungen
Richtwert :
1 Std. 85 - 115 Eur
in der Leistung inbegriffen : Beratung, eine kurze Grundanalyse
zzgl.
-wenn gebraucht- 1 Einheit Fernbehandlung: 30 Eur
Fernbehandlungen in der Folgebehandlung: 50 - 75 Eur (i.d.R. sind nicht mehr als drei Nachfolgebehandlungen notwendig)